Heute Fehlgeburt, morgen Büro? – Klare Absage an unwürdige Mutterschutzregelungen!

In Deutschland endet jede dritte Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt – trotzdem werden Fehlgeburten gesellschaftlich viel zu wenig Bedeutung beigemessen und Betroffene fühlen sich oft alleine gelassen und erfahren keine Hilfe vom Staat. Die aktuellen Regelungen sind unzureichend und geben den Betroffenen weder genügend Zeit, noch Unterstützung, um ihren Verlust zu verarbeiten. Beim Mutterschutz geht es um einen physischen sowie psychischen Heilungsprozess, welcher sich oft sehr langwierig gestaltet. Es ist essenziell und mehr als wichtig für alle Betroffenen, dass eine Fehlgeburt als Verlust angesehen und nicht mit einer Krankschreibung abgetan wird.

In Deutschland sind Mütter nur nach einer Entbindung mutterschutzrechtlich geschützt. Rechtlich gesehen liegt eine Entbindung jedoch nur vor, wenn die Geburt nach der 24. Schwangerschaftswoche geschieht, das Gewicht des Kindes weniger als 500 Gramm beträgt und sich außerhalb des Mutterleibs keine Lebensmerkmale zeigen.

Ab der 24. Schwangerschaftswoche ist eine Geburt eine Totgeburt, somit rechtlich eine Entbindung und löst mutterschutzrechtliche Folgen aus.

Wenn also eine Frau in der 19. Schwangerschaftswoche ihr Kind verliert, steht ihr kein Mutterschutz zu. Zwar hat die Frau Anspruch auf ärztliche Betreuung und Behandlung und gegebenenfalls kann auch eine Bescheinigung für Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden, dies ist allerdings nicht mit einem Mutterschutz zu vergleichen. Auch Krankschreibungen nach einer Fehlgeburt liegen alleine im Ermessen der betreuenden Ärztinnen und Ärzte, sie erfolgen nicht automatisch und oft nur auf Nachfrage. Diese Umstände stellen für viele Betroffene zusätzlich zur traumatisierenden Fehlgeburt eine enorme psychische Belastung dar.

Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden mussten, müssen vom Staat geschützt werden. 

Daher fordern die Jungen Liberalen Bonn folgendes:

  • die Ausweitung des Mutterschutzes auf Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben. Die Reichweite dieses Mutterschutzes soll von der Schwangerschaftswoche, in der die Frau ihr Kind verliert abhängen und von einer Expertenkommission bestehend aus Gynäkologinnen und Gynäkologen, Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern und Psychologinnen und Psychologen erarbeitet werden. Jede Betroffene soll Anspruch auf diesen haben, das Angebot beruht allerdings auf Freiwilligkeit und ist nicht verpflichtend.
  • Vermittlung der Betroffenen an professionelle Trauerbegleiterinnen und Trauerbegleiter durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte, um die Eltern professionell beim Umgang mit diesem Verlust zu unterstützen.
  • Eine staatliche Förderung auf allen Ebenen für Selbsthilfegruppen, Vereine und sonstige Initiativen, welche die Beratung von und den Austausch unter Betroffenen fördern.